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WIR Stadtplaner in Bordeaux

Bordeaux, Namensgeber des Weins einer ganzen Region und urbanes Zentrum des französischen Südwestens, ist einer der dynamischsten Entwicklungsschwerpunkte Frankreichs. WirStadtplanerInNRW konnten uns im Rahmen einer Fachexkursion ein Bild der Highlights der vielen neuen städtebaulichen und architektonischen Impulse dieser quirligen Stadt machen.

Eine wichtige Rolle bei der Schaffung von urbanen Qualitäten spielt die örtliche Architektenschaft, die in der Architektenkammer der Region Aquitanien („l´Ordre des architectes de Nouvelle-Aquitaine“) organisiert ist. Die Kammer firmiert im Stadtteil La Bastide in Bordeaux als Marke mit der Bezeichnung „Le 308“ – abgeleitet von ihrer Adresse Avenue Thiers 308 –, versteht sich als berufsständisches und kulturelles Zentrum der Architekten Aquitaniens und trägt maßgeblich dazu bei, dass Architektur auch in der breiten Bevölkerung positiv wahrgenommen wird.

Neben einem umfangreichen Veranstaltungsprogramm z.B. mit dem jährlichen Tag der offenen Architekturbüros („les architectes ouvrent les portes“) veröffentlicht „Le 308“ u.a. unter gleichnamiger Bezeichnung alle drei Monate ein hochwertiges Faltblatt als Themenheft, in dem sich verschiedene Architekten mit ihren aktuellen Werken vorstellen.

Die Kammer residiert in einem ehemaligen Fabrikgebäude im Jugendstil, das nach einem Wettbewerb 2006 vom Architekturbüro Fabre de Marien aus Bordeaux umgebaut und erweitert wurde. Teil des Gebäudes sind Büros (u.a. für Vorstandssitzungen), ein Konferenzsaal und Schulungsräume für die Fortbildungen der Architekten.

Nach einem Empfang durch die Kammerpräsidentin Virginie Gravière diskutierten WirStadtplanerInNRW während einer Führung durch das Gebäudeensemble mit dessen Architekten Matthieu de Marien die Ausprägung der Architektenkammern in Bordeaux und in NRW. Anders als in NRW sind im l´Ordre des architectes ausschließlich Architekten Mitglieder. Bemerkenswert ist die geringe Architektendichte. So gibt es in ganz Frankreich in etwa ebenso viele eingetragene Architekten wie in Nordrhein-Westfalen. Auch besteht bei Bauvorlagen erst ab einer Fläche von 150m² die Pflicht, einen Architekten zu beauftragen. Damit fällt das große Segment des privaten Hausbaus aus der Vorlagepflicht weitgehend heraus, was sich sichtbar in einem deutlichen Qualitätsabfall des Erscheinungsbilds insbesondere der Vorstädte auswirkt. Die Gespräche offenbarten jedoch auch eine gemeinsame Haltung hinsichtlich der Relevanz guter Architektur für die Qualität von Stadt.

Miteinander reden heißt voneinander lernen. Die Gespräche waren insofern ein guter Auftakt für eine potenzielle Kooperation zwischen den Kammern.

Wolfgang Honecker
Dipl.-Ing. Stadtplaner, Stadtoberbaurat

Wolfgang HoneckerDieser Text von Wolfgang Honecker ist ein Beitrag zum Deutschen Architektenblatt, Ausgabe NRW 12/2018.

Fotos der Exkursion nach Bordeaux: Christian Wendling

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