Der „Tag der Stadtplanung“ am 30.10. in Gelsenkirchen bot spannende Vorträge zu den Facetten und…
Der Entwurf des Landesentwicklungsplans geht in die 2. Beteiligungsrunde
Der Entwurf des Landesentwicklungsplans vom Juni 2013 hat im Beteiligungsverfahren zu einer Flut von Stellungnahmen aus allen Landesteilen geführt, die nicht nur breite Zustimmung signalisierten. Insbesondere das Leitbild einer flächensparenden Siedlungsentwicklung führte mancherorts zu der Besorgnis, dass den Kommunen kaum noch eigene Entwicklungsspielräume zugestanden werden.
Diese und weitere Bedenken führten zu Änderungen am Entwurf des LEP, die das Landeskabinett am 28. April und am 23. Juni 2015 in zwei Paketen gebilligt hat. Da wesentliche Inhalte des LEP betroffen sind, ist ein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich. Dieses zweite Beteiligungsverfahren wird ab Oktober für die Dauer von drei Monaten durchgeführt.
Mit den Änderungen im Entwurf zum LEP weicht die Landesregierung von ihren strengen ökologischen Vorgaben ab und geht einen deutlichen Schritt auf Wirtschaft und Kommunen zu. Dies kommt u.a. in einem neuen Kapitel „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung ermöglichen“ zum Ausdruck. Manche Ziele, wie das 5 ha Flächensparziel oder die verbindlichen Flächenvorgaben für Vorranggebiete der Windenergie, sind in weniger stark greifende Grundsätze überführt worden. Auf die in ein raumordnerisches Ziel gefasste Verpflichtung zur Umsetzung des Klimaschutzplans wird wegen zahlreicher Bedenken gänzlich verzichtet. In Bezug auf den Metropolraum NRW stellt der geänderte Entwurf klar, dass neben dem Ruhrgebiet ein weiterer metropolitaner Kooperationsraum im Rheinland entstehen kann.
Eine Gegenüberstellung sämtlicher alten und neuen Festsetzungen ist auf der Website des Landes NRW unter https://land.nrw/de/thema/landesplanung abrufbar.
Die Kollegengruppe WIR Stadtplaner begrüßt, dass zahlreiche Bedenken der Kommunen aufgegriffen wurden. Ob er auf größere Akzeptanz stößt, bleibt abzuwarten. Er soll im Frühjahr 2016 beschlossen werden.
Dieser von Sabine Feldmann verfasste Text ist ein Beitrag zum Deutschen Architektenblatt, Ausgabe NRW 11-2015.
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