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Städtebauförderung: Impulse für die Stadtentwicklung

Die Kollegengruppe Gruppe WIR StadtplanerIn NRW setzt sich besonders dafür ein, die Berufsfelder der Stadtplanung zu aktualisieren, daher ist es notwendig, die Rolle der Städtebauförderung immer wieder neu zu bestimmen.

Die Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen verfolgt die Aufgabe, die zukünftige Entwicklung von Städten und Gemeinden zu steuern und die Vitalität von benachteiligten Gebieten wiederherzustellen. Insbesondere im ländlichen Raum sind neue Herausforderungen, wie steigende Leerstände, sinkende Kaufkraft und ein Rückgang der privaten Investitionen, zu meistern.

Integrierte Handlungskonzepte sind in NRW seit 2008 verpflichtende Grundlage für alle Städtebauförderprogramme und ergänzen, als strategisches Planungs- und Steuerungsinstrument, die konkrete Bauleitplanung. Die Aufstellung dieses mehrjährigen Entwicklungskonzeptes für ein funktional zusammenhängendes, räumlich begrenztes Programmgebiet beinhaltet die Analyse der städtebaulichen Mängel und Potentiale sowie der sozialen und ökonomischen Defizite.

Mit diesem interdisziplinären Ansatz kann für ein Bündel an förderwürdigen baulich-investiven sowie strukturellen Maßnahmen eine Förderung beantragt werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes ist darüberhinaus die Kosten- und Finanzierungsübersicht der Maßnahmen sowie eine detaillierte Zeitplanung der Umsetzung.

WIR StadtplanerIn NRW setzen uns dafür ein, dass die AKNW und die Akademie der AKNW insbesondere die Qualifizierungsvoraussetzungen junger Kollegen und Kolleginnen unterstützt. Wir haben mit den Fortbildungsprogrammen der  Akademie schon einiges erreicht und wir bleiben „dran“.

Wählen Sie die kompetente Vertretung Ihrer Interessen für die Stadtplaner und Stadtplanerinnen die Kollegengruppe WIR StadtplanerIn NRW.

Martina Winandi Wolfgang HoneckerRolf-Egon WesterheideDieser von Martina Winandi und Wolfgang Honecker mit Prof. Rolf Westerheide verfasste Text ist ein Beitrag zum Deutschen Architektenblatt, Ausgabe NRW 12-2015.

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