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HOAI 2013 – neue Bewertungsmerkmale in der Bauleitplanung

Die Mitglieder der Fachkommission Stadtplanung aus mehreren Bundesländern beim AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) haben wesentlich an der Neuformulierung der HOAI 2013 mitgewirkt und bieten ihr Wissen bei diversen Fortbildungsveranstaltungen der Länderkammern und anderen Trägern sowie der einschlägigen Kommentierung in der Fachliteratur an. Von daher ist es nur folgerichtig, weitere Ausführungen zu den Texten der HOAI 2013 erläuternd zu beschreiben.

Mit der Neuformulierung der HOAI 2013 sind die Bewertungsmerkmale für die beiden formellen Planarten differenzierter und teilweise neu gefaßt worden (§ 20 (3) und § 21 (3).Die Leistungsbilder für Flächennutzungs und Bebauungspläne sind jetzt in sich eigenständig und es gibt kaum noch Querverweise

Um besser zu verstehen, was sich hinter den Begrifflichkeiten der Bewertungsmerkmale verbirgt, hat die Fachkommission Stadtplanung beim AHO hierzu eine Ausarbeitung vorgenommen, die zum Jahresende als sogenanntes „Grünes Heft“ dort erscheint; auch hier jeweils nach Flächennutzungs- und Bebauungsplan getrennt beschrieben.

Zurzeit befindet sich das Werk in der Schlussredaktion und wird von den Kommissionsmitgliedern „abgesegnet“.

In der SRL-Planerin 3-15, ab Seite 50, ist ein längerer Vorbericht abgedruckt; dieser kann hier als PDF-Datei abgerufen werden.

Reinhard DreesDieser von Reinhard Drees (AHO-Mitglied über SRL, Fachkommission Stadtplanung) verfasste Text ist ein Beitrag zum Deutschen Architektenblatt, Ausgabe NRW 10-2015.

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