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22 Jahre Stadtplaner/-innen in der AKNW – Rückblick mit Ausblick

Ein Rückblick auf Erreichtes und auch Nicht-Erreichtes nach 22 Jahren Stadtplaner/-innen in der Architektenkammer NRW lässt bei den Protagonisten Befriedigung, manchmal auch Frust auftreten. Die Geschichte der Stadtplaner in der AKNW bedeutet Erinnerung an Themen, die wir – überwiegend – erfolgreich einbringen konnten. Einige Schwerpunkte sollen rückschauend auch aus meiner sehr persönlichen Sicht betrachtet werden – vollständig können sie über den langen Zeitraum nicht sein!


I. Die Stadtplaner mit der „klassischen” Architekturausbildung waren seit Gründung der Architektenkammer NRW 1970 zwar mit einem eigenen Ausschuss vertreten, aber erst 1982 beteiligte sich die SRL (Vereingung für Stadt-/ Regional- und Landesplanung) an der Wahl zur IV. Vertreterversammlung und ich konnte den rechnerisch einzig möglichen „Stadtplaner-Sitz“ erhalten.

Als Mitglied des Ausschusses „Stadtplanung” seit 1984 erinnere ich mich, dass wir schon damals darum kämpfen mussten, Stadt„planung” als erweiterte Aufgabe des Städte„baus” in der Architektenausbildung zu verteidigen.

Dann begann unsere Kampagne zur Änderung des Baukammerngesetzes!

Ein Meilenstein war ab 1993 die Einrichtung einer vierten Fachrichtung in der AKNW mit der Berufsbezeichnung „Stadtplaner”– Ausbildung: Architektur oder Raumplanung – Schwerpunkt Städtebau.

Mit der Arbeit der Stadtplaner/-innen in der Kammer sind im Laufe der Zeit viele Namen verbunden, die im Einzelnen – um keinen zu vergessen – nicht genannt werden können. Ein Name muss jedoch ausdrücklich erwähnt werden. Jochen Kuhn war als Vorsitzender des Stadtplanungsausschusses in den 80er Jahren – bis ich ihn 1992  ablösen durfte – mit großem Verdienst am Erfolg zur Einführung der Stadtplanerliste ursächlich beteiligt. Die „vierte Fachrichtung” war bis 1997 nur in Bayern, Saarland und Niedersachsen noch nicht in den Architektengesetzen verankert.


II. Es war ein steiniger Weg. Der Widerstand gegen eine Stadtplaner-Fachrichtung kam verständlicherweise vor allem von den Architekten, die auch stadtplanerische Aufgaben hatten. Sie fühlten sich für die Belange des Städtebaus allein zuständig, weil der gem. Baukammerngesetz für eine Architektenkammer geforderter gestalterischer Anspruch bei einer weiteren Öffnung für Stadtplaner mit verschiedenen Ausbildungswegen nicht gewährleistet sei.

Und es waren hitzige Debatten in der Vertreterversammlung. Ich gestehe, dass meine ständigen Diskussionsbeiträge leicht erpresserische Züge hatten: u.a., dass mit der Aufnahme der Stadtplaner anderer Provenienz in die AKNW diese auch der Berufsordnung, Honorarordnung, kollegialem Verhaltenskodex etc. verpflichtet seien, anderenfalls würden sie andere Formen der berufsständischen Zusammenarbeit finden, die auch gegen die Interessen der Architektenkammer sein könnten. Außerdem sei abzusehen, dass die Absolventen der Raumplanung zunehmend schon damals wichtige Positionen in allen Verwaltungsebenen einnehmen bzw. zukünftig einnehmen würden und somit in die Entscheidungen über architektonisch-stadtplanerische Belange wichtigen Einfluss bekämen.

Zur Debatte stand übrigens auch ein Beitritt der Stadtplaner in die Ingenieurkammer (lt. Protokoll der Anhörung zur Novellierung des BauKG Sept. 1992. Im Landtag verzichteten die Ingenieure darauf, die „Aufsicht über Stadtplaner im Ingenieurbereich zu reklamieren”. 2001 gab es eine nochmalige Diskussion, Raumplaner auch in die Ingenieurkammer zu integrieren, die jedoch abgebrochen wurde, da das Baukammerngesetz die Stadtplaner eindeutig der AKNW zuweist.

Der Kampf hatte – wie bekannt – einen positiven Ausgang für die Stadtplaner in der AK NRW. Bei der Wahl der Beisitzer der Fachrichtung „Stadtplanung“ für den Eintragungsausschuss 1993 war zunächst das Proporzdenken von Berufsverbänden der Architektenliste erkennbar, die Stadtplaner konnten jedoch die Vorschlagslisten von 6 Beisitzern für die Stadtplanung nach fachlichen Gesichtspunkten durchsetzen.


III. Die Einrichtung der Stadtplanerliste war der Anlass, die Reihen zwischen den Stadtplanern des BDA (Bund Deutscher Architekten), des SRL (Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung) und des IfR (Informationskreis für Raumplanung) zu schließen, um mit der Liste „Wir StadtplanerIn NRW” auch quantitativ in der Vertreterversammlung Gehör zu erhalten. Unser Logo entstand am Esstisch in Coesfeld, als Friedrich Wolters mit Füllfederhalter – und einem Finger ins Rotweinglas getaucht – dieses „entwarf”. Dabei saß – die leider verstorbene – Marlene Zlonicky, die als damalige BDA-Chefin  tatkräftige Unterstützung für diese Union bot.

Schon in der ersten Wahl für die Stadtplanerliste zur VII. Vertreterversammlung 1995 konnten wir alle den Stadtplanern anteilig zustehenden sechs Sitze erreichen. „Wir StadtplanerIn  NRW” waren und sind die Vertreter der Stadtplaner in der AK NRW. Im Übrigen sei festgestellt, dass die Stadtplanerliste immer die höchste Wahlbeteiligung aufwies.


IV. Unsere Fachrichtung hat von Anfang an eine effektive Zusammenarbeit zwischen den „klassischen“ Architekten–Stadtplanern und den Raumplanern bewiesen. Mit der Einführung der Stadtplaner-Liste zieht sich jedoch wie ein roter Faden das Thema der städtebaulichen Gestaltung für die Absolventen anderer Ausbildungsgänge durch die Diskussion – mal mehr mal weniger als glühender Faden.

„Städtebau braucht Raumplanung – Raumplanung braucht Städtebau” war in unserer Gruppe selbstverständlicher Konsens. Als Mitglieder einer „Architekten”-Kammer haben wir den gestalterischen Anspruch als eine der fünf Säulen in der Stadtplanung betont (§ 4 Bau KG „Die Berufsaufgabe der Stadtplaner und StadtplanerIn ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Stadt- und Raumplanung”).

Es ist allerdings bis heute – wie die derzeitigen Diskussionen wieder zeigen – nicht gelungen, nach Außen einen Konsens als gegenseitige Anerkennung der jeweiligen Kompetenzen  zu vermitteln. Hier besteht eine auch in Zukunft wichtige Aufgabe für „Wir StadtplanerIn NRW“, da die Kammermitglieder als Stadtplaner/-innen sowohl Lehrer als auch „Abnehmer” der Absolventen sind – mit der Verantwortung dafür, dass alle Aspekte in der Stadtplanung – auch Gestaltqualität – beachtet werden.

Bis zum Frühjahr 2002 mussten Raumplanungsabsolventen der TU Dortmund den im Baukammerngesetz geforderten „Schwerpunkt Städtebau“ durch Einzelfallprüfung des Eintragungsausschusses der AKNW nachweisen. In meiner damaligen Doppelfunktion als Vorstandsmitglied der Kammer für die Stadtplaner und als Fachbereichsvertretung „Städtebau und Bauleitplanung“ – Fakultät Raumplanung Uni Dortmund habe ich eine Vereinbarung zwischen der Fakultät Raumplanung und der AKNW durchsetzen können: Da die 1997 geltende Diplomprüfungsordnung „Raumplanung” den städtebaulichen Schwerpunkt beinhaltete, sollte daher die Einzelfallprüfung entfallen, wenn auch anschließend in der zweijährigen praktischen Tätigkeit bis zur Eintragung in die Stadtplanerliste ebenfalls der „Städtebauliche Schwerpunkt“ erfüllt wurde. Das damalige Angebot der Pflichtfächer in der Raumplanung enthielt den so genannten städtebaulichen Schwerpunkt für das Städtebaureferendariat. Die AKNW bestand also ausdrücklich darauf, dass der Nachweis des städtebaulichen Schwerpunktes nur so lange gegeben ist, wie das damalige Pflichtfachangebot erhalten blieb.

Im Übrigen hat schon Camillo Sitte 1889 mit den Einleitungssätzen seiner Schrift „Der Städtebau nach seinen künstlerischen Gesichtspunkten” die Dominanz von „Technik und Wirtschaft“ und die „Geringschätzung der künstlerischen Gesichtspunkte im modernen Städtebau” beklagt.

Wie unterschiedlich die Tätigkeiten der Stadtplaner sein mögen: räumlich-gestalterisches Beurteilungsvermögen ist eine unbedingte Voraussetzung, die wir in der AKNW auch in Zukunft für eine verantwortungsvolle Ausübung des Stadtplanerberufes fordern. Die räumliche Gestaltung ist das sichtbare Ergebnis von Planung.

Die Kompatibilität anderer stadtplanerischer Ausbildungsinhalte mit dem Baukammerngesetz muss auch im Interesse der Kammermitglieder gesichert bleiben. In der bis heute andauernden Auseinandersetzung über die Planerausbildung zwischen der interdisziplinären Raumplanung und dem gestaltenden Städtebau haben sich „Wir StadtplanerIn NRW” immer dem Grundsatz der Anerkennung der jeweiligen Kompetenzen (Aufgaben- und Rollenverständnis) verpflichtet gefühlt.


V. Im Jahre 1996 begann unser Einsatz zur Novellierung des Baukammerngesetzes 1997.

Für Stadtplaner, die bereits diesen Titel führten – jedoch ohne einschlägige Stadtplanerausbildung – galt bis dahin lediglich die Besitzstandsklausel nach zweijähriger stadtplanerischer Tätigkeit.

Der so genannte „Genieparagraph”, den es für Architekten bereits gab, konnte jetzt für Stadtplaner angewendet werden, wenn außergewöhnliche Fähigkeiten nachgewiesen werden konnten.

Fortbildung in Verbindung mit beruflicher Praxis machte somit die Eintragung in die Stadtplanerliste durchlässiger. Der Nachweis erfolgte im Sachverständigenausschuss der AKNW, in dem zwei Stadtplaner unserer Liste vertreten sind.

Mit der erneuten Novellierung des BauKG konnten ab 2004 auch juristische „Personen” – unter bestimmten Voraussetzungen – in die Stadtplanerliste („Stadtplaner GmbH“) eingetragen werden.


VI. Die Stadtplaner waren immer mit Vertretern in den AKNW-Ausschüssen präsent, die für städtebauliche Fragen relevant waren – wir hatten in unserem Ausschuss „Stadtplanung” mit insgesamt 13 Mitgliedern – davon sieben Stadtplaner unserer Gruppe und vier Vertreter anderer Listen – insbesondere Kontakt mit den Landschaftsarchitekten.

Der aus gegebenem Anlass erfolgte Aufruf des Vorstands 1999, die Kompetenzen der anderen Fachrichtungen kollegial zu beachten, war für uns kein Thema. Interne Diskussionen mit den Landschaftsarchitekten entstanden zeitweise über die Abgrenzung von Tätigkeitsmerkmalen. Gute Diskussionen gab es u.a. zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Bauland contra Naturschutz?).


VII. Spannungen im Verhältnis zur Bundesarchitektenkammer führten 1995 zu einer – zeitweisen – Kündigung der Mitgliedschaft der AKNW mit Austritt 1997 bis 1998. Grund war die Kritik an damaligen Strukturen der BAK und Haushaltsfragen, an denen die AKNW als größtes und „zahlungskräftigstes“ Mitglied verständlicherweise besonders interessiert war.  Die fachliche Zusammenarbeit zwischen dem „Stadtplaner – Ausschuss” der BAK und den Stadtplanern der AKNW war jedoch nicht beeinträchtigt. Der 2006 von der BAK herausgegebene Leitfaden „Berufsqualifikation der Stadtplaner/-innen“, der bereits 1994 / 1995 eine intensive Berufsbilddiskussion der Stadtplaner bei den Länderkammern vorausgegangen war, ist unter entscheidender Vorarbeit unserer Stadtplaner entstanden. In der damaligen Diskussion um die Bachelor-Master Studiengänge haben wir kompromisslos eine dreijährige Ausbildungszeit als Regelabschluss abgelehnt, da Qualitätsanforderungen und Mindest-Inhalte damit nicht erreicht werden können. Die Zuarbeit unserer Gruppe hinsichtlich der Arbeit der BAK muss als sehr essentiell bezeichnet werden.

Im Übrigen muss eine optimierte Zusammenarbeit der Stadtplaner in den einzelnen Länderkammern dazu beitragen, Ordnung in die „Patchwork“-Ausbildungslandschaft zu bringen, da Stadtplanermitglieder der Kammern sowohl als „Ausbilder“ als auch als „Abnehmer“ – wie bereits gesagt –  ein besonderes Interesse an der Qualität der Absolventen haben sollten.

Mein Versuch 2001/2002, eine Zusammenarbeit der Fakultäten Bauwesen und Raumplanung an der TU Dortmund in der Stadtplanerausbildung zu erreichen, scheiterte, vor allem aus organisatorischen Gründen.

Eine Arbeitsgruppe des Stadtplanungsausschusses analysierte 2011/2012 die verschiedenen Ausbildungsgänge für Stadtplaner/-innen an den Hochschulen in NRW als hilfreiche Information für den Eintragungsausschuss der AK NRW.


VIII. Nach Wegfall der Anzeigepflicht (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998) wurde zwar die „ Planvorlageberechtigung“ als Alleinstellungsmerkmal für die Stadtplaner/-innen in der AKNW diskutiert – diese war aus verschiedensten Gründen nicht durchsetzbar, da die Aufnahme der Stadtplaner als 4. Fachrichtung in der AKNW seinerzeit unter der Voraussetzung erfolgte, dass diese keine „Planvorlageberechtigung“ erhalten. Unser Thema bleibt jedoch weiterhin die Qualitätssicherung der Bauleitplanung. Titelschutz bedeutet auch Schutz der Qualität der Tätigkeit!

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Fortbildung haben die Stadtplaner in der AKNW sich ständig bemüht, für die Akademie der AKNW interessante Themenvorschläge zu machen – trotz der großen qualifizierten Konkurrenz anderer Fortbildungsträger. Um ausreichende Nachfrage zu erreichen (auch begründet in der relativ kleinen Mitgliederzahl der Stadtplaner in der AK NRW) sollen unsere Themen auch die anderen Fachrichtungen ansprechen – ein Spagat zu Lasten von interessanten Spezialthemen für die Stadtplaner. 1999 versuchten wir in der AKNW den Vorstoß, hinsichtlich städtebaulicher Themen mit anderen Veranstaltern zu kooperieren, um spezielle Angebote, für die in der AKNW eine zu geringe Nachfrage festzustellen wäre, zu ermöglichen. Das stieß – aus Gründen der „Konkurrenz“ – auf Widerstand im Vorstand. Inzwischen ist das ohnehin erfolgreiche Akademieangebot auch für Stadtplaner eine Adresse:


IX. Als Mitglieder der AKNW besteht auch für Stadtplaner Versicherungspflicht. Mit zunehmender Zahl von Stadtplanern ohne Architekturprojekte (und der damit verbundenen Haftpflichtversicherung) verdichtete sich die Diskussion, wie hoch eine „Schadenssumme“ bei stadtbaulichen Projekten sein könnte. Zwar lagen nach Recherchen alle Schadensfälle im Bereich der Objektplanung – es war jedoch nach damaliger Ansicht eine Frage der Zeit – ob und wann ein Schadensfall insbesondere bei der zunehmenden Zahl von Planungen für Vorhabenträger auftreten könnte. Bis heute hat sich die Situation nicht geändert: Versicherungspflicht ja – aber Höhe des Beitrags bleibt den Büros je nach Art der Aufträge überlassen.


X. Nach jahrzehntelangem Bemühen hatte 2013 der Dauerkampf um die Novellierung der Honorarordnung HOAI endlich Erfolg. Das Ergebnis war – insbesondere für die Stadtplaner – auch durch besonderen Einsatz unserer Stadtplanerkollegen aus NRW sehr zufrieden stellend.

Die allgemeine Vergabepraxis der öffentlichen Hand bzw. die Ausschreibung  Städtebaulicher Leistungen – bis heute – hat die AKNW ohne Erfolg 1997 zu Stellungnahmen herausgefordert, um „Preisabfragen“ zu verhindern – ohne Resonanz beim Städte- und Gemeindebund. Insbesondere bei Vorhaben und Erschließungsplänen ist und bleibt die Unabhängigkeit der Stadtplaner zwischen Investoreninteresse und öffentlichen Belangen war  unser Standpunkt. Das Thema „Städtebauliche Verträge” war somit 1996 im Hinblick auf den § 4(6) BauGB „Einschaltungen Dritter” bereits von Bedeutung.

Die Honorierung städtebaulicher Wettbewerbe gem. GRW 77 haben wir 1992 für NRW zunächst erfolgreich in die Diskussion gebracht. Diese „Ideenwettbewerbe“ ohne nachträgliche Auftragschancen waren im Gegensatz zu Hochbauwettbewerben zu gering bezahlt. Inzwischen haben sich die Formen der städtebaulichen Wettbewerbe, Gutachterverfahren usw. „phantasievoll“ weiterentwickelt – auch auf Grund von EU-Vorgaben nicht unbedingt positiv. Mit den zeitweise beliebten Werkstattverfahren, die nach 2004 zunahmen, haben wir uns nie anfreunden können, da derart kurzfristig erarbeitete Lösungsvorschläge nicht die erforderliche sorgfältige Tiefe erreichen können. Wir plädieren weiterhin für geordnete Wettbewerbsverfahren, mit Chancen für junge und unbekannte Büros.


XI. Die Stadtplaner der AKNW haben sich ständig in laufende Gesetzgebungsverfahren und sonstige Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene , die unsere Profession betrafen, eingemischt. Hier nur eine kleine Auswahl aus meiner Erinnerung.

Ab 1976 wurde die Kammer über einen längeren Zeitraum bei Änderungen und Neuaufstellungen von Gebietsentwicklungsplänen beteiligt – bis wir nach der novellierten Verordnung zum Landesplanungsgesetz ab 1994 nicht mehr als „Pflichtbeteiligte“, sondern nur noch „freiwillig“ von einigen Regierungsbezirken beteiligt wurden, wenn Fragen der Siedlungsentwicklung betroffen waren. Unser Vorstoß 1997 im damaligen Ministerium für Raumordnung blieb erfolglos. Bei Neuaufstellungen von Gebietsentwicklungsplänen haben wir den Standpunkt vertreten, für die kommunale Siedlungsentwicklung als Entscheidungsspielraum der Gemeinden keine räumlich-geographischen Verortung, sondern verbal quantitative und qualitative Vorgaben zu formulieren. Der Entwurf zum neuen Landesentwicklungsplan NRW (Stand 2015) soll jetzt keine räumliche Darstellung von Siedlungsflächen als Vorgaben für die Regionalpläne enthalten.

Unsere Stellungnahmen zur Novellierung des Baugesetzbuches ab 1996 und Raumordnungsgesetz („Planungsrechtnovelle”) betraf besonders die damals auch von uns geforderte Einführung der so genannten informellen Planung. Ebenso intensiv war unser Beitrag an der Stellungnahme der BAK zur Novelle 2013. Die ökologisch sinnvollere Möglichkeit, auch externen naturschutzrechtlichen Ausgleich, der zunächst vorrangig auf den Baugrundstücken erfolgen musste, vorzunehmen, um eine intensivere Nutzung von Bauflächen zu erreichen, war ein besonderes Anliegen unserer Stellungnahmen seit Beginn der gesetzlich vorgeschriebenen Eingriffsregelung und dem Wohnbaulandgesetz 1993.

Die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Novellierung der Baunutzungsverordnung haben wir in den Stellungnahmen zur Novelle BauGB 1997 besonders betont („Planungsrecht aus einem Guss”).

Heute noch aktuell sollte das Thema sein, das 1997 dem von der AKNW mit ausgelobtem Wettbewerb „Auszeichnung vorbildlicher Gewerbebauten zugrunde lag, in den „Wir Stadtplaner/-innen“ den Aspekt der Dichte / Flächenschonung als Beurteilungskriterium eingebracht haben. Positive Auswirkungen sind leider auch heute – besonders in ländlichen Gemeinden –  noch nicht erkennbar. Die Diskussion zur Industrie- und Gewerbeflächenproblematik begann schon 1992: die AKNW wurde mit den Stadtplanern in die interministerielle Arbeitsgruppe („Baulandkommission”) eingebunden.

Die auf BAK-Ebene 2011/2012 entstandene Diskussion über die Zertifizierung von Stadtquartieren haben wir mit großer Kritik hinterfragt.

Mit der BAK haben die Stadtplaner/-innen der AKNW zum Wohnbaulandgesetz und in der BauGB-Diskussion 1997 Bedenken gegen die Aufweichung des Bauens im Außenbereich geäußert und die aus rechtlichen Gründen nicht weiter verfolgte Landesinitiative NRW 1997 zum Planungswertausgleich bei „Baulandgewinnen” unterstützt.

Auch den Rückzug des Bundes aus der Städtebauförderung konnte unser Protest aus NRW nicht verhindern.

1994 waren wir ebenfalls nicht erfolgreich, als das Land NRW die Schwellenwerte für die Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe im öffentlichen Wohnungsbau von bisher 50 auf 150 Wohneinheiten erhöhte. Die Zeit für diese Wettbewerbe war im Übrigen ohnehin dann bald vorbei.

Dem Landesgleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst 1999 war auch die AKNW als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterworfen. Mit dem Hinweis auf die gesetzlich den Kammern übertragene Selbstver-waltungsautonomie gab es Diskussion im Vorstand bezogen auf die Zusammensetzung der Gremien, d.h. auch der Ausschüsse und der Geschäftsstelle. Wir Stadtplaner hatten damit keine Probleme!

Die Aktivitäten der Internationalen Bauausstellung Emscher Park haben wir schon ab 1989 mit Projektvorschlägen unterstützt und dann Abschluss 1999 mit einer eintägigen Stadtplanerexkursion „gefeiert“. Der IBA-„Chef” Karl Ganser hatte uns mit dem Themenvorschlag „Stadtplanung als Voraussetzung für Architekturqualität” die Gastgeberrolle in der GAAG-Gelsenkirchen überlassen.


XII. Die Außendarstellung der Stadtplaner in der AKNW haben „Wir StadtplanerIn NRW“ mit besonderer Lust betrieben.

Rolf Westerheide, der ab 2006 unser „Frontmann” im Vorstand und damit Ausschussvorsitzender ist, setzt hier erfolgreich neue Akzente.

Wichtigstes Projekt war im Jahre 2000 die Broschüre „Stadt braucht Stadtplanung“ zur Darstellung des Stadtplanerberufes, ergänzt durch den „Leitfaden zur Stadtplanerausbildung“ und dann 2012 die Neufassung „Auftrag Stadtplanung“ – auch in der Bundesrepublik ein anerkannter Erfolg.

Ab Anfang 2013 läuft übrigens unsere neue Homepage www.wir-stadtplaner.de.

Mit großem Aufwand erarbeitete eine Arbeitsgruppe von  Stadtplanern und Landschaftsarchitekten 1995 eine Wanderausstellung „Stadt- und Dorfrandzonen – behutsame Verzahnung mit der Landschaft“.

Nach anfänglichem starkem Interesse  und Lob von Kommunen sind die Tafeln dann in der Versenkung verschwunden.

Ein längerfristiger Erfolg hat der zum 6. Mal seit 2003 alle zwei Jahre im Gebäude der AKNW stattfindende „Stadtplanertag“ und abwechselnd ebenfalls alle zwei Jahre das von „Wir Stadtplaner/-innen“ organisierte „Stadtplanerforum“ Die großen Besucherzahlen aufgrund immer sehr aktueller Themen mit interessanten Referenten belohnt jeweils das Engagement unserer Kollegen. Das Forum-Thema „Stadt im Klimawandel” korrespondierte mit unserer kritischen Haltung zum Gesetzentwurf 2011/2012 „Klimaschutzplan NRW”, der eingeschränkte Zielvorgaben gegenüber den von der Bundesregierung formulierten Klimazielen vorsah.

Wenig zufrieden stellend ist die  seit 1997 mögliche jährliche Beteiligung der Stadtplaner mit Projekten am bundesweiten „Tag der Architektur“. Für die geringe Motivation sind möglicherweise die Ausschreibungs-bedingungen (Zeitpunkt der Projektfertigstellung, fehlende Auswahlkriterien – Zusammenarbeit mit den Gemeinden als Träger der Planungshoheit sowie Investoren und ähnliche Gründe) dafür verantwortlich. Wir haben uns übrigens immer für eine Qualitätskontrolle in der Auswahl der Architekturprojekte eingesetzt.

Die jüngste Aktion der AKNW2015 „NRW lebt” (Grünes Leben / Urbane Lebensqualität) ist ein Dauerthema für den Einsatz von uns Stadtplanern.


Das war’s bis heute!

Nach 22 Jahren können die Stadtplaner/-innen in der AKNW eine stolze, arbeitsreiche und erfolgreiche Bilanz ihrer Arbeit vorweisen.

„Wir StadtplanerIn NRW“ werden weiterhin kompetent für eine qualitätvolle Stadtplanung in allen Bereichen eintreten.”

 

Leonore Wolters-KrebsDieser Beitrag von Leonore Wolters-Krebs ist in gekürzter Fassung im Deutschen Architektenblatt, Ausgabe NRW 9-2015 veröffentlicht.


 

Leonore Wolters-Krebs:
1984 – 2012: Mitglied im Ausschuss Stadtplanung
1992 -2006: Vorstandsmitglied AKNRW und Vorsitzende im Ausschuss Stadtplanung
ab 2007: Mitglied Sachverständigenausschuss
1984 – 2006: Mitglied Vertreterversammlung AKNRW

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