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Erfolgreiche Anträge zum „Inselkongress“ und zum „Bauturbo“ auf der VVS 2024

Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie fand die lange Tradition der AKNW-„Inselkongresse“ – erst einmal – ihr Ende. 20mal hatten wir auf diesen – oft an repräsentativen Orten – mit herausragenden Referenten und Vorträgen einen Blick über unseren beruflichen Tellerrand werfen und zugleich den fachrichtungsübergreifenden Austausch mit wichtigen politischen und gesellschaftlichen Entscheidern führen können.

Die AKNW ist nun aufgefordert, ein vergleichbares Konzept im Jahr 2026 zur Umsetzung zu bringen, möglichst dann in regelmäßiger Abfolge und mit der hohen Qualität, die uns als wichtigstem Vertreter unserer Berufsstände in Deutschland gut zu Gesicht steht.

Die Ankurbelung insbesondere des bezahlbaren Wohnungsbaus ist eine wichtige politische Zielsetzung der aktuellen Bundesregierung und wird auch von unseren Berufsständen grundsätzlich unterstützt. Aufgrund des mangelnden Zielerreichungsgrads hat nun das Kabinett den – zwar lange diskutierten, dann aber im Referentenentwurf nicht enthaltenen – sog. Bau-Turbo, einen neuen § 246e in den Gesetzesentwurf zur Novelle des BauGB eingebracht. Damit würden insbesondere weitreichende Befreiungen von den Vorschriften des BauGB ermöglicht, die mangels Baugebot eine Baulandhortung ermöglicht, keine Festlegung einer Mindestquote für geförderten Wohnungsbau erlaubt und den Aussenbereich in die Gebietskulisse einbezieht. Auch ist der Einfluss der Kommunen zu gering.
Die AKNW hat nun den Auftrag, nicht darin nachzulassen, sich in Zusammenarbeit mit der BAK für eine Streichung dieser Regelung einzusetzen, mindestens aber für eine Behebung der genannten Mängel. Die dreifache Innenentwicklung muss das städtebauliche Leitbild bleiben.

Beide Anträge wurden vom BDA unterstützt und in der VVS mit großer Mehrheit angenommen.

Rolf-Egon Westerheide

Ein Beitrag von Volker Bleikamp und Prof. Rolf Westerheide zum Deutschen Architektenblatt, Ausgabe NRW 12/2024

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