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Partizipation und Planungswettbewerbe

Planungswettbewerbe sind nach VgV – „Vergabeverordnung“ der Sammelbegriff für alle Architekten-, Landschaftsarchitekten-, Innenarchitekten-, Stadtplaner- und Ingenieurleistungen. Der gelegentliche Vorwurf, Planungswettbewerbe seien „geschlossene Veranstaltungen“ ohne Beteiligung der Öffentlichkeit muss bei richtigem Vorgehen deutlich widersprochen werden.

Jeder Planungswettbewerb benötigt eine inhaltliche Aufgabenbeschreibung, ein Raumprogramm u. a. zur Planungslösung. Diese Formulierung einer Auslobung kann auf verschiedenen Wegen gefunden werden; entweder durch Vorgabe des öffentlichen oder privaten Auslobers (z. B. Raumprogramm für eine Schule, KiTa, Feuerwehr o. a.) in Zusammenarbeit mit dem Wettbewerbsbetreuer oder in einer vorgelagerten Planungsphase, die zunehmend als Leistungsphase 0 bezeichnet wird. Auch kann das neue Architektenvertragsrecht nach § 650 BGB hilfsweise herangezogen werden, wo von einer Zielfindungsphase die Rede ist. Während der Laufzeit des Planungswettbewerbsverfahrens ist der Ablauf mit Kolloquium und Preisgericht terminlich fest geregelt. Um „in Ruhe“ eine Aufgabenbeschreibung ausarbeiten und beschreiben zu können, sollte vor dem Start des eigentlichen Wettbewerbs mit allen wichtigen Beteiligten und der Öffentlichkeit in Form von Arbeitsgruppen oder Workshops eine inhaltliche Diskussion erfolgen. Diese steht nicht unter zeitlichem Druck eines förmlichen Verfahrens und kann so lange fortgeführt werden, bis man eine einvernehmliche Auslobung gefunden hat. Für das anschließende Wettbewerbsverfahren können dann Vertreter der Arbeitsgruppen als „Sachverständige Berater“ im Kolloquium und Preisgericht mitwirken; so kann die Entscheidungsfindung der Jury nicht nur nachvollzogen, sondern auch aktiv mitgestaltet werden. Solche gefundenen Planungslösungen genießen eine hohe Akzeptanz und können zeitnah realisiert werden. Die Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten möglichst mit einer öffentlichen Ausstellungseröffnung zeigt die Transparenz dieses Verfahrens. Beteiligungsverfahren mit 100 oder mehr Bürgern sind nur vordergründig mit mehr Öffentlichkeit oder Transparenz verbunden; auch dieser Kreis ist nur ein zufällig zusammengesetztes Gremium einer Stadtbevölkerung und genauso wenig repräsentativ.

Reinhard Drees
Architekt BDA – Stadtplaner DASL/SRL
Bielefeld-Sennestadt
Mitglied im Ausschuss: Wettbewerbs- und Vergabewesen


Reinhard DreesDieser Text von Reinhard Drees ist ein Beitrag zum Deutschen Architektenblatt, Ausgabe NRW 04/2018.

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