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AHO-Arbeitskreis – VgV: Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen

Der AHO-Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. – hat für das Leistungsbild Honorierung das Heft  Nr. 35 „Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen“ im März 2016 erstmals als Grünes Heft der Schriftenreihe herausgegeben. Diese Ausgabe hatte als Grundlage noch die VOF-Vergabeverordnung für freiberufliche Leistungen.

Die Einführung der  VgV  (Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge) im April vergangenen Jahres war  Anlass für den Arbeitskreis, eine Aktualisierung zu erarbeiten, die nach Abstimmung mit den übrigen Fachkommissionen des AHO nun fertiggestellt wurde und beim AHO in Berlin bestellt werden kann; Herausgeber ist der Bundesanzeiger Verlag.

Das Heft versteht sich als unverbindliche Honorierungsempfehlung und Praxishilfe.

Die Vergaberechtsreform hat zahlreiche Neuregelungen mit sich gebracht; wichtigste strukturelle Änderung ist der Wegfall der eigenständigen VOF als Verfahrensregelung. Wesentliche Regelungen der VOF wurden fortgeführt und in verschiedene Abschnitte der VgV integriert.

Im Abschnitt 5 sind „Planungswettbewerbe“ und im Abschnitt 6 „Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen“ geregelt.

Ob die vom Verordnungsgeber angestrebte Strukturänderung tatsächlich Vorteile für die Vergabepraxis bringen wird, muss der Alltag zeigen.

Es bleibt wie bei der VOF das Ziel der Vergabe, den für die Lösung der Aufgabenstellung geeignetsten Bewerber auszuwählen. Die Realität sieht oft anders aus; statt Verfahren mit reduziertem Aufwand durchzuführen, wird dieser mit stringenten Auswahlkriterien belastet, um den vermutet besten Bewerber auszuwählen. Häufig ist auch das Honorar für die Vergabeentscheidung ausschlaggebend und das Kriterium Qualität bleibt unberücksichtigt. Daher ist die Festlegung der Kriterien und deren Wichtung zur Auswahl eine wichtige Vorarbeit und sollte bis in das Auswahlgremium von Planerkollegen begleitet werden.

Auch im Unterschwellenbereich hat sich eine aufwändige Vergabekultur breit gemacht; nicht selten werden für das Vergabeverfahren bereits 10 bis 20 % des Auftragwertes dafür ausgegeben. Die neue Unterschwellenvergabeverordnung – UvgO – klammert in § 50 die freiberuflichen Leistungen ausdrücklich aus; „…es ist soviel Wettbewerb wie möglich herzustellen“.

Die einfachste Form der Umsetzung der VgV ist die Durchführung von Planungswettbewerben nach geregelten Verfahren wie der RPW 2013; hier wird das beste Preis-Leistungs-Verhältnis durch eine fachlich besetzte Jury ermittelt.

Reinhard Drees, Mitglied des Arbeitskreises AHO-VgV


Reinhard DreesDieser Text von Reinhard Drees ist ein Beitrag zum Deutschen Architektenblatt, Ausgabe NRW 12/2017

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