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Schutz des öffentlichen Raumes

Unglücksfälle und Anschläge haben dafür gesorgt, dass Fragen der Sicherheit bei großen Veranstaltungen und Stadtfesten einen immer höheren Stellenwert einnehmen. Damit droht die „Verpollerung“ der Innenstädte über den Schutz vor Falschparkern und Durchgangsverkehr hinaus zuzunehmen. Die Abwägung zwischen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und einer guten Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität bekommt so einen immer höheren Stellenwert.

Der beim DIN eingerichtete Ausschuss „Kriminalprävention“ setzt sich derzeit damit auseinander, wie aktuell auf EU-Ebene entstehende Produktnormen zu vereinbaren sind mit bereits bestehenden Prozessnormen. Zu nennen ist insbesondere die Vornorm CEN / TR 14383 – 2-8, die umfassende Empfehlungen zur Planung und Gestaltung öffentlicher Räume enthält. Wichtig ist, dass an dieser Diskussion auch Vertreter aus dem Bereich der Stadtplanung mitwirken.

Interdisziplinäre Empfehlungen für Planung und Gestaltung öffentlicher Räume sollten nicht durch technische Normen ersetzt werden. Es sind die gut gestalteten und multifunktionalen Stadträume, die wir brauchen und schützen wollen. Mit den Mitgliedern unserer Kollegengruppe sind wir federführend für die Architektenkammer auf Bundes- und EU-Ebene kritische Begleiter des Normungsgeschehens.

WirStadtplanerInNRW setzen uns für eine kriminalpräventive Gestaltung öffentlicher Räume ein, die Spielräume lässt für Belebung, Eigenverantwortung, räumliche Attraktivität sowie angstfreie Räume für alle: Safety statt Security!

Dieser Text von Christiane Voigt ist ein Beitrag zum Deutschen Architektenblatt, Ausgabe NRW 05/2020.

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