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Partizipation

Am 28.10.1969 formulierte der damalige Bundeskanzler Willy Brandt in seiner Regierungserklärung: „Wir wollen mehr Demokratie wagen!

Sein Postulat „Mitbestimmung, Mitverantwortung in den verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft wird eine bewegende Kraft der kommenden Jahre sein“, erreichte 1976 in der Novelle des damaligen Bundesbaugesetzes (BBauG) mit der Einführung des § 2a auch das Planungsrecht.

Die Grundidee der `frühzeitigen und intensiven Bürgerbeteiligung´ fand sich bereits in dem 5 Jahre zuvor erlassenen Städtebauförderungsgesetz. Ziel war es, bessere Informationen über Interessen zu erlangen und die Akzeptanz bei Planungen zu erhöhen, um dadurch Planungsprozesse zügiger durchführen zu können.

In der Folgezeit hat sich das Repertoire der `richtigen´ Instrumente zur Partizipation stetig erweitert, so das in einer Veröffentlichung des Deutschen Städtetages 2013 zur Beteiligungskultur festgehalten werden konnte: „Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung in unterschiedlichen Formen gehört längst zur selbstverständlichen kommunalen Praxis.“

Damit sei dem Anspruch der Demokratisierung städtebaulicher Planungsprozesse weitgehend Rechnung getragen worden; aber „die Kritik an den Formen der eigentlichen Willensbildung ist damit nicht erloschen und die Akzeptanz der Entscheidung hierfür legitimierter Gremien nicht generell gewachsen.“

Wir Stadtplaner In NRW stellen uns der Aufgabe, dass eine Vertrauenskrise politischer Entscheidungsstrukturen eben keine ausschließliche Verfahrensfrage ist und setzen uns konsequent dafür ein, die für die Beteiligungskultur geforderten Standards auch für eine Entscheidungskultur fortzuentwickeln und damit einen Beitrag für eine neuformulierte Entscheidungsakzeptanzkultur zu leisten.

Ein Beitrag von Michael Isselmann zum Deutschen Architektenblatt, Regionalausgabe NRW, Ausgabe 09/2020.

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