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Neue Arbeitshilfen des AHO zu VgV und Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen

Der AHO – „Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.“ ist bisher eher weniger bekannt und wird immer noch vorrangig mit den Ingenieuren in Verbindung gebracht. Mittlerweile sind fast alle Planerverbände und mehrere Architektenkammern Mitglied im AHO. Ich selbst beschäftige mich seit über 30 Jahren mit der HOAI und wirke beim AHO mit.

Bei Honorarfragen, insbesondere zur HOAI, treten BAK, BingK und AHO gemeinsam beim Gesetzgeber schlagkräftig auf. Daneben widmet sich der AHO in Fachkommissionen und Arbeitskreisen auch mit anderen wichtigen Einzel- und Grundsatzfragen im Planungs- und Bauwesen und gibt dazu Arbeitshilfen, Leistungsbilder u.ä. im Rahmen einer Grünen Schriftenreihe heraus.

Der AHO lebt von der Arbeit seiner Mitwirkenden und ist in Fachkommissionen strukturiert; Aus der „FK Stadtplanung“ heraus entstanden sind die grünen Hefte zu „Bewertungsmerkmalen in der Bauleitplanung“ und aktuell im finalen Umlauf „Besondere Leistungen in der Flächenplanung“.

Das erste Heft zur „Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen“ (Nr. 35) wurde 2016 veröffentlicht; mit Abschaffung der VOF und Einführung der VgV wurde die 1. Novellierung erforderlich und 2018 herausgegeben. Das EUGH-Urteil zur HOAI mit Abschaffung der Mindest- und Höchstsätze machte nun eine erneute Überarbeitung notwendig, an der wir aktuell arbeiten und im Herbst vorliegen soll. Nach nunmehr 5 Jahren nutzen wir aber auch die Gelegenheit, eine Evaluation vorzunehmen und Erfahrungen der letzten Jahre einzuarbeiten.

Ein Beitrag von Reinhard Drees (Architekt und Stadtplaner, Mitglied der Fachkommission Stadtplanung und im Arbeitskreis VgV des AHO) zum Deutschen Architektenblatt DAB, Regionalausgabe NRW, 07/2021

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