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Erfolgreiche Anträge auf der Vertreterversammlung

Mit Unterstützung des BDLA Bund Deutscher Landschaftsarchitekten und der architektinnen initiative haben WIR Stadtplaner In NRW drei Anträge zu wichtigen berufspolitischen Themen eingebracht, die die breite Zustimmung der Vertreterversammlung erhalten haben.

Zur HOAI ist die AKNW aufgefordert, zu gegebener Zeit erneut auf eine Dynamisierung der Honorierung von Flächenplanungen hinzuwirken, die – anders als die Objektplanung – an der allgemeinen Preisentwicklung nicht teilnehmen und damit immer weniger auskömmlich werden. Dies konnte in der jüngsten Anpassung der HOAI an die EuGH-Rechtsprechung leider nicht erreicht werden.

Sehr grundsätzlich auf die Zukunft der Stadtentwicklung und damit auch die Situation unserer Fachrichtungen ausgerichtet sind die Aufträge, sich einerseits initiativ mit Gesamtstrategien einer dreifachen Innenentwicklung, zum Anderen mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Stadtentwicklung und Architektur auseinanderzusetzen. Mit dreifacher Innenentwicklung ist der Dreiklang aus gezielter baulicher Verdichtung und Nutzungsmischung in Verbindung mit einer umwelt- und klimagerechten Qualifizierung von Grün- und Freiflächen sowie einer stadtverträglichen, schadstoffarmen Mobilität gemeint. Gerade, weil diese Fragen derzeit in einem gewissen Widerspruch zueinander zu stehen scheinen, sollen beide Themen gemeinsam in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus mehreren Ausschüssen behandelt werden, in der auch Vertreter unserer Kollegengruppe mitwirken werden.

Ein Beitrag von Volker Bleikamp zum Deutschen Architektenblatt, Regionalausgabe NRW, Ausgabe 01/2021.

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