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HOAI: Besondere Leistungen in der Flächenplanung

Die HOAI 2021 enthält in Anlage 9 eine – nicht abschließende – umfangreiche Aufzählung von besonderen Leistungen zur Flächenplanung, die im Einzelnen allerdings nicht näher beschrieben sind.

Um diese Lücke für stadtplanerische Leistungen zu schließen, hat die Fachkommission Stadtplanung der AHO unter Leitung von Ulf Begher eine Beschreibung der entsprechenden Themen – Punkt 6 mit den landschaftsplanerischen Leistungen wurde nicht bearbeitet – mit einem detaillierten Leistungsbild und einer Honorarempfehlung abgeschlossen und als Heft Nr. 42 in ihrer grünen Schriftenreihe herausgegeben. Dadurch soll es erleichtert werden, zwischen in der HOAI verpreisten Grundleistungen und den frei zu vereinbarenden Besonderen Leistungen zu differenzieren. Anstelle von Geldbeträgen werden Angaben zum geschätzten Zeitaufwand mit überschlägigen Orientierungswerten genannt, so dass die Honorarkalkulation auf der Grundlage bürospezifischer Stundensätze erfolgen kann.

Da die HOAI 2021 keine verbindlichen Preisregelungen mehr enthält, ist für jeden Einzelfall eine präzise Leistungsbeschreibung zu konkretisieren und vertraglich zu vereinbaren. Hier sind Auftraggeber und Auftragnehmer besonders gefordert, eindeutige Vertragsgrundlagen zu schaffen.

Zum AHO und seinen Aufgaben sei auf unseren Beitrag in der DAB-Ausgabe 7/2021 verwiesen. Inhaltsverzeichnis und Bezugsmöglichkeiten des Hefts 42 finden sich unter
https://www.aho.de/publication/heft-42/

Ein Beitrag von Reinhard Drees (Architekt BDA, Stadtplaner SRL/DASL und Mitautor) zum Deutschen Architektenblatt DAB, Ausgabe NRW, 07/2022

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