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25 Jahre Stadtplaner in der Vertreterversammlung der AKNW

Mit dem 50. Geburtstag der AKNW gratulieren wir auch dem Berufsstand der Stadtplanerinnen und Stadtplaner zu 25 Jahren Präsenz in der Vertreterversammlung: 1992 wurde die vierte Fachrichtung „Stadtplanung“ in das Baukammergesetz aufgenommen und damit als erweiterte und eigenständige Aufgabe des Städtebaus anerkannt und gefestigt.

„Es war ein steiniger Weg“, erinnert sich Leonore Wolters-Krebs, Stadtplanerin der ersten Stunde, an die Anfänge. Der Widerstand gegen eine Stadtplaner-Fachrichtung kam damals auch von den Architekten*innen, die sich auch stadtplanerischen Aufgaben widmeten. Sie fühlten sich für die Belange des Städtebaus allein zuständig, weil der gemäß Baukammerngesetz für eine Architektenkammer geforderte gestalterische Anspruch bei einer weiteren Öffnung für Stadtplaner mit verschiedenen Ausbildungswegen nicht gewährleistet sei. Soviel zur Vergangenheit.

Die Einführung der Fachrichtung hat aber auch eine effektivere Zusammenarbeit zwischen den „klassischen“, stadtplanerisch denkenden und tätigen Architekt*innen und den ausgebildeten Raum- und Stadtplaner*innen ermöglicht. Im § 4 des Baukammergesetzes heißt es, die Berufsaufgabe der Stadtplaner*innen ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Stadt- und Raumplanung, insbesondere die Erstellung städtebaulicher Pläne. Bis heute repräsentieren die Stadtplaner*innen eine heterogene und damit eine kreative, integriert und weitsichtig denkende und handelnde, sich und andere Disziplinen respektierende und befruchtende, diskursive und dem Gemeinwohl verpflichtete Berufsgruppe.

Diese wichtige Vielfalt der Berufsgruppe wird bundesweit in grundständigen Stadtplanungsstudiengängen sowie städtebaulichen und stadtplanerischen Vertiefungsstudiengängen, basierend auf Bachelorstudiengängen unterschiedlicher Fachrichtungen wie Raumplanung, Architektur, Landschaftsarchitektur und Bauingenieurwesen kultiviert und gefördert.

Wie unterschiedlich die Tätigkeiten der Stadtplaner*innen sein mögen: räumlich-gestalterisches Beurteilungsvermögen ist eine unbedingte Voraussetzung, die wir in der AKNW auch in Zukunft für eine qualifizierte Stadtplanerausbildung und verantwortungsvolle Ausübung des Stadtplanerberufes fordern. Die Bedeutung des gemeinsamen Denkens von Stadt und Land, von Belangen des Klimaschutzes über neue Mobilitätsformen und die ökonomischen Komponenten von Handel und Wirtschaft in der Stadt zeigt, dass Stadtplaner*innen mit Weitsicht und gleichzeitigem konkreten Blick auf individuelle Herausforderungen denken und handeln.

In der neuen Wahlperiode möchten wir Stadtplaner*innen die Zukunft in der Kammer mitgestalten und unsere Interessen weiterhin gut vertreten wissen. Gemeinsam werden wir für eine qualitätsvolle Stadtplanung in allen Bereichen eintreten.

Vorstand WIR Stadtplaner In NRW

Ein Beitrag zum Deutschen Architektenblatt DAB, Regionalausgabe NRW, 04/2021

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