Skip to content

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist die berufsständische Vertretung der Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in NRW. Zu ihren Aufgaben gehört der Schutz des Titels “Architekt/in”, “Innenarchitekt/in”, “Landschaftsarchitekt/in” und “Stadtplaner/in”. Darüber hinaus ist die Architektenkammer NRW die Interessenvertretung der NRW-Architekten und Planer. Ihren Mitgliedern bietet sie ein umfassendes Service und Beratungsangebot.

Die Architektenkammer NRW arbeitet nach dem Prinzip der berufsständischen Selbstverwaltung. Die Mitglieder tragen ihre Kammer aus eigener Kraft. Alle Gremien sind ehrenamtlich tätig und werden alle fünf Jahre von den Mitgliedern in Urwahl neu bestimmt.

Die Titel “Architekt/in” bzw. “Innenarchitekt/in”, “Landschaftsarchitekt/in” oder “Stadtplaner/in” sind gesetzlich geschützt und dürfen nur von Mitgliedern einer deutschen Architektenkammer geführt werden.

Mitglied der Architektenkammer NRW wird man durch Eintragung in die Liste einer der drei Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung. Für eine Eintragung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden.

An den Anfang scrollen